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Sie möchten Ihre e-Commerce-Aktivitäten neu ausrichten und bündeln?

 

Sie brauchen eine Plattform, aus welcher Sie Shops, Marktplätze und Preisvergleichs-
Suchmaschinen bedienen können, und das alles mit einer integrierten Warenwirtschaft?

 

Sie würden Ihr Account Management gern an einen zuverlässigen Dienstleister auslagern?

 

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  1. Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.

sowie Par. 303b StGB Computersabotage:

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  2. Der Versuch ist strafbar.

Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluß vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.